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Allgemeines zur Mitgliedschaft

Beitragsordnung

Schon von Geburt an kann man Mitglied unserer Ortsgruppe werden. Die aktuellen s findest Du in der untenstehenden Tabelle; bei der Aufnahmegebühr handelt es sich um eine einmalige Zahlung bei Abschluss der Mitgliedschaft.

Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 31.Oktober eingegangen sein. Dazu kann der Mitgliedsbereich inkl. email-Adresse genutzt werden.

Familienmitgliedschaft: Eine Familie setzt sich aus ein oder zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern unter 18 Jahren zusammen, die einen gemeinsamen Zahler haben. Erreicht eines der Kinder das 18. Lebensjahr erhält es automatisch eine Einzelmitgliedschaft als Erwachsener.

Mitgliedschaft

Beitrag/Monat

Beitrag/Jahr

Kinder & Jugendmitgliedschaft

(bis einschl. zum 17. Lebensjahr)

4,-- €48,-- €

Schüler & Studentenmitgliedschaft ¹

(Nur mit aktuellem Nachweis eines Kindergeldbescheides)
4,-- €48,-- €

Erwachsenenmitgliedschaft

(ab dem 18. Lebensjahr)
5,-- €60,-- €

Familienmitgliedschaft ²

(muss mind. aus drei Familienmitgliedern bestehen,
die in einer häuslichen Gemeinschaft leben)
10,-- €120,-- €

Körperschaften

(Firmen, Vereine, Verbände, etc.)
 129,-- €

¹ Die Schüler & Studentenmitgliedschaft in Höhe von 48,00€ kann nur mit einem aktuellem Kindergeldbescheid gewährt werden. Bitte legen Sie eine Kopie des Bescheides der Anmeldung bei.

² Die Familienmitgliedschaft in Höhe von 120,00 € wird für Familien gewährt, die aus mindestens drei Familienmitgliedern bestehen, z.B. Mutter, Vater und Kind (minderjährig). Die Familie muss in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Sollte z.B. das Kind die "Volljährigkeit" erreichen, wird die Familienmitgliedschaft automatisch für die ganze Familie auf eine Erwachsenenmitgliedschaft von 60,00€ umgestellt. Sollten sich mehrere Kinder in der Mitgliedschaft befinden, die noch nicht "volljährig" sind, wird nur das volljährige Kind auf die Erwachsenenmitgliedschaft umgestellt!

Sollte das volljährige Kind noch Schüler oder Student sein, somit wird das Kind auf eine Schüler & Studentenmitgliedschaft umgestellt, hierfür wird jedoch ein aktueller Nachweis des Kindergeldbescheides in Kopie benötigt. Dieser ist frühzeitig (mindestens 4 Wochen im Voraus), vor erreichen der "Volljährigkeit" der Geschäftsstelle vorzulegen).

Informationen zum SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren

Bei Neuanmeldungen benötigen wir schon HEUTE von Ihnen die in die Beitrittserklärung integrierte Einwilligung "SEPA-Lastschrift-Verfahren".

Für künftige Beiträge gilt das EU-SEPA-Lastschriftverfahren. Ihre Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Mandat Nr.: Sie bekommen von uns automatisch eine Mandatsreferenz-Nummer zugeteilt.

Unsere Gläubiger-Ident-Nr. lautet: DE45ZZZ00000835299

Künftig rufen wir jährlich die Mitgliedsbeiträge im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres ab. Neumitgliedern wird der vollständige Jahresbeitrag zzgl. 50 %  Aufnahmengebühr im Folgequartal des Beitritts eingezogen.

Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages via email an geschaeftsfuehrung(at)nuembrecht.dlrg.de verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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